Verschiedene Gemeinden, Stadtwerke, Landes- und Bundesregierung fördern energiesparende Maßnahmen mit Zuschüssen oder zinsgünstigen Darlehen. Der Förderantrag muss jedoch vor der Auftragserteilung bewilligt sein, sonst verfällt der Anspruch. Da Förderprogramme befristet sind bzw. neu aufgelegt werden, ist es nicht möglich eine komplette Übersicht zu geben. Deshalb nachfolgend ein paar Tipps :
Gemeinden und Stadtwerke
Bitte erkundigen Sie sich vor Ort, ob Ihre Gemeinde, Stadtwerke, Strom- oder Gasversorger Energiesparmaßnahmen fördern und unter welchen Bedingungen.
Bund
Die Bundesregierung fördert Energiesparmaßnahmen an bestehenden Wohngebäuden mit zinsverbilligtem Darlehen. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an uns. Wir helfen Ihnen mit Informationen gerne weiter.
Weitere Informationen erhalten Sie bei:
- Verbraucherzentralen
- Umweltämter
- Energieberatern
- Energieversorgern
- Brennstoffhandel
- Energieagenturen
Im Internet unter:
Bund www.bfa.de
Land www.ea-nrw.de
Land www.lb-nrw.de
Öko Steuer
Die neue Öko-Steuer trifft jeden Haushalt. Daher ist es sinnvoll, jetzt durch gezielte Energiesparmaßnamen am und im Haus unnötige Mehrkosten zu vermeiden und Sparpotentiale zu nutzen.
Richtlinien und Antragsformulare 
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Tel:. 06196 / 908625
Fax:. 06196 / 908800
Postfach 5160
65726 Eschborn
www.bafa.de
Förderungsdarlehen für Energieeinsparmaßnahmen:
Durch das CO2 - Minderungsprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau ( KfW) wird die Finanzierung von Klimaschutzinvestitionen gefördert.
Tel:. 01801/335577 
www.kfw.de
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