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Verschiedene Gemeinden, Stadtwerke, Landes- und Bundesregierung fördern energiesparende Maßnahmen mit Zuschüssen oder zinsgünstigen Darlehen. Der Förderantrag muss jedoch vor der Auftragserteilung bewilligt sein, sonst verfällt der Anspruch. Da Förderprogramme befristet sind bzw. neu aufgelegt werden, ist es nicht möglich eine komplette Übersicht zu geben. Deshalb nachfolgend ein paar Tipps : | ||
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Gemeinden und Stadtwerke | ||
Bitte erkundigen Sie sich vor Ort, ob Ihre Gemeinde, Stadtwerke, Strom- oder Gasversorger Energiesparmaßnahmen fördern und unter welchen Bedingungen. | ||
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Bund | ||
Die Bundesregierung fördert Energiesparmaßnahmen an bestehenden Wohngebäuden mit zinsverbilligtem Darlehen. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an uns. Wir helfen Ihnen mit Informationen gerne weiter. | ||
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Weitere Informationen erhalten Sie bei: | ||
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- Verbraucherzentralen | ||
- Umweltämter | ||
- Energieberatern | ||
- Energieversorgern | ||
- Brennstoffhandel | ||
- Energieagenturen | ||
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Im Internet unter: | ||
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Bund | www.bfa.de | |
Land | www.ea-nrw.de | |
Land | www.lb-nrw.de | |
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Öko Steuer | ||
Die neue Öko-Steuer trifft jeden Haushalt. Daher ist es sinnvoll, jetzt durch gezielte Energiesparmaßnamen am und im Haus unnötige Mehrkosten zu vermeiden und Sparpotentiale zu nutzen. | ||
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Richtlinien und Antragsformulare | ||
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Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) | ||
Tel:. 06196 / 908625 | ||
Fax:. 06196 / 908800 | ||
Postfach 5160 | ||
65726 Eschborn | ||
www.bafa.de | ||
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Förderungsdarlehen für Energieeinsparmaßnahmen: | ||
Durch das CO2 - Minderungsprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau ( KfW) wird die Finanzierung von Klimaschutzinvestitionen gefördert. | ||
Tel:. 01801/335577 | ||
www.kfw.de | ||
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zurück | ||
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